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ÜWG Kälte
Kälteinnung Nordrhein
BIV
VDKF

IKET

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Allgemein
Am 1. Januar 2002 trat ein neues Gewährleistungsrecht
in Deutschland in Kraft. Damit wurde die europäische Richtlinie
zum Kauf von Gebrauchsgütern umgesetzt.
Statt wie bisher 6 Monate Gewährleistung, hat
der Endverbraucher jetzt eine gesetzliche Gewährleistung von 24
Monaten ab Übergabe der Ware gegenüber dem Verkäufer.
Daneben bieten zahlreiche Hersteller für Ihre
Produkte bereits eine freiwillige Herstellergarantie von 24
Monaten. in unserem Fall Nordcap und Alpeninoxprodukte
Welche Unterlagen benötige ich zur Gewährleistungsabwicklung
?
Bitte bewahren Sie alle verfügbaren Kaufbelege,
wie unsere
Rechnung/Auftragsbestätigung, den jede Lieferung begleitenden
Frachtbrief der Spedition oder den bei Postsendungen beiliegenden
Lieferschein stet gut auf. Mit diesen Unterlagen weisen Sie Ihren
Kauf und das Übergabedatum der Lieferung nach.
Gewährleistung ist Gesetzlich
verankert , Garantie ist eine Herstellererklärung
Wie ist die Gewährleistungsabwicklung grundsätzlich
geregelt ?
Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf ein Recht auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von
teures-billiger.de beschränkt. Wenn die Nachbesserung zweimal
fehlschlägt, kann der Käufer einen Preisnachlass verlangen oder
Wandlung, das heißt: Rücktritt vom Kaufvertrag mit anschließender
Gutschrift des Rechnungsbetrages. Bei Fehlschlagen oder
Unzumutbarkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist es dem Käufer
vorbehalten, die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
geltend zu machen.
Wie verhalte ich mich im Gewährleistungsfall
?
Die Gewährleistungsabwicklung kann je nach Herstellerfirma
differieren. Daher schicken Sie uns bitte im Gewährleistungsfall
unbedingt eine schriftliche Schilderung per E-Mail, Fax oder Post
zu.
Bitte geben Sie uns Ihre Kundennummer,
Rechnungsnummer, Artikelbezeichnung und eine möglichst genaue
Fehlerbeschreibung auf.
Wir werden uns dann automatisch mit Ihnen in
Verbindung setzten, um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen
abzustimmen.
Gewährleistung :Nordcap und Alpeninox 2 Jahr vor Ort ab 15.3.06
Was ist alles im Lieferumfang erhalten ?
Wir recherchieren und vertreiben ausschließlich die gängige
Fachhandelsausführung des jeweiligen Produktes. Der Lieferumfang
(ausschließlich Neugeräte mit voller Herstellergewähr) ist mit
der im stationären Handel identisch.
Achtung ! Bei Vorkasselieferungen erfolgt die Bestellung an
unsere Vorlieferanten erst nach erfolgtem Zahlungseingang auf
unser Konto. Daher ist es sehr wichtig, dass der Zahlungseingang
möglichst schnell nach Übermittlung der Vorkasserechnung
erfolgt.
Unter ungünstigen Umständen könnte das Angebot sonst
zwischenzeitlich vergriffen sein.
Was kostet Sie der Versand ?
Alle Angebotspreise auf unserer Internetseite verstehen sich
innerhalb Deutschlands ( ohne Inseln) grundsätzlich inklusive
aller Nebenkosten, wie z.B.: Fracht, Porto, MwSt., Versicherung,
Gebühren, etc. Es kommen keine weiteren Versandkosten hinzu.
Großgeräte
Großgeräte aller Art, ab einem Gewicht von ca. 30 kg
(z.B.: Kühlschrank, etc.) werden per Spedition
zugestellt.
Die Anlieferung wird durch die ausführende Spedition telefonisch
angekündigt/avisiert, um eine reibungslose Auslieferung zu
gewährleisten.
Achtung ! Die Lieferung von Großgeräten erfolgt generell
bis zur ersten ebenerdig verschlossenen Tür oder
Rampe
Kann ich auch eine von der Rechnungsanschrift abweichende
Lieferanschrift aufgeben ?
Natürlich. Sie wollen sich Ihr Schnäppchen an Ihren Arbeitsplatz
schicken lassen ?
Bitte geben Sie die abweichende Lieferanschrift einfach im
Bestellformular mit auf.
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Disclaimer / Haftungsausschluß
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Rücknahme Elektrogeräte
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/elektrog.pdf
Entsorgung Kühlschränke Zentek Köln 0800 9995556
ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten)
Diese gilt nur für Endkunden als Privatpersonen !
Registrierungsnummer wird noch angegeben .
Stand: Dezember 2005
Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Das sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I S. 762 f.). Das Gesetz ist am 24. März 2005 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird Deutschland einer der ersten Mitgliedstaaten der EU sein, der die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten umsetzt. Verbraucherinnen und Verbraucher können die bewährten kommunalen Sammelstrukturen, z.B. Wertstoffhöfe, nutzen. Die Hersteller müssen die Altgeräte dort abholen und wiederverwenden oder entsorgen lassen. Eine weitere Neuerung: Ab Juli 2006 dürfen gemäß der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten bestimmte Schwermetalle und bromierte Flammschutzmittel in neuen Geräten nicht mehr verwendet werden. Zu möglichen Ausnahmen von den Verwendungsverboten führt die Kommission Konsultationen unter den Wirtschaftsbeteiligten in der EU durch. |
Transportschaden
m Falle eines Transportschadens lassen Sie die Ware und Verpackung in jedem Fall unverändert. Melden Sie den Schaden umgehend beim Transportunternehmer. Sollten Sie hier nicht genau wissen, wie Sie sich verhalten sollen, nehmen Sie umgehend Kontakt zum NordCap-Mitarbeiter auf (Servicerufnummer 0180-3-6673227 9 ct./Min). Als kostenlosen Download finden Sie unten eine ausführliche Beschreibung inkl. Formular zur Abtretungserklärung bei Transportschäden zur Verfügung gestellt. Ein Transportschaden soll nicht Ihr Schaden sein - wir sind für Sie da!
PDF Formular Transportschaden |